Sozialrecht Rechtsanwalt Oldenburg
GdB, GdE, BG, SGB - Wir helfen Ihnen durchzublicken!
Das Sozialrecht ist ein Unterbereich des öffentlichen Rechts und ist vom Über- Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger gekennzeichnet. Der Staat ist im Rahmen des Sozialstaatsprinzips, welches sich aus Art. 20 des Grundgesetzes ergibt, verpflichtet ein System der sozialen Sicherheit zu schaffen. Sozialrecht unterteilt sich grob in drei Bereiche:
- Sozialversicherung,
- Sozialversorgung und
- Sozialhilfe.
Ihr Fachmann in Oldenburg
Es besteht aus einer Vielzahl von Normen und Regelungen, die sich nahezu in jeder Legislaturperiode ändern. In diesem Dickicht von Vorschriften und Ansprüchen brauchen Sie anwaltliche Hilfe. Folgende Rechtsgebiete gehören zum Sozialrecht :
- Schwerbehindertenrecht
- Krankenversicherungsrecht
- Pflegeversicherungsrecht
- Rentenversicherungsrecht
- Unfallversicherungsrecht
- soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- Sozialhilferecht
Bei Fragen zu diesen Bereichen hilft Ihnen im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht Herr Rechtsanwalt Titus Heck. Er wegen seiner Tätigkeit im Medizinrecht und Familienrecht mit den sozialrechtlichen Fragestellungen vertraut und steht Ihnen zur Seite.