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Wann kann ich in Altersteilzeit gehen?

Habe ich Anspruch auf Altersteilzeit?

Weniger Arbeiten im Alter

Die Altersteilzeit wurde eingeführt, um einen fließenden Übergang in die Altersrente zu ermöglichen. Einen gesetzlichen Anspruch hierauf gibt es nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass im Rahmen eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung der Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages verankert wird.

Die Grundidee dahinter ist, dass in den letzten Jahren des Arbeitsverhältnisses weniger oder gar nicht gearbeitet wird und vorher Arbeitszeit angespart wird. Die Arbeitszeit kann dabei nach Belieben verteilt werden. Vornehmlich wird das sogenannte Blockmodell genutzt, bei welchen der Arbeitnehmer zunächst voll weiter arbeitet und dann vollständig mit der Arbeit aussetzt.

Im Prinzip tritt man während der Arbeitsphase in Vorleistung, um dann in der Freistellungsphase eine Vergütung zu erhalten. Sollte die Freistellungsphase vorzeitig enden, wird das noch vorhandene Zeitguthaben ausgeglichen. Das während der Arbeitsphase erarbeitete Guthaben ist vom Arbeitgeber vor der Insolvenz zusichern.

Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt beraten, bevor sie einen Altersteilzeitvertrag abschließen.