Sie brauchen einen Notar, wollen eine Beurkundung oder eine Beglaubigung vornehmen lassen? Schicken Sie uns eine E-Mail und wir rufen Sie an, um alles Weitere zu besprechen. Das seit Jahrzehnten in Oldenburg bestehende Notariat wird unterstützt von einer Notarfachwirtin und weiteren erfahrenen Mitarbeiterinnen. Wir sichern Ihnen eine extrem schnelle und kompetente Sachbearbeitung zu. Ihnen geht in der Regel schon einen Tag nach Auftragseingang ein erster Vertragsentwurf auf elektronischem Wege zu.
Ihr Notar in Oldenburg,
Kompetenz und Erfahrung: Unsere Notarin und ihr Team sind für Sie da!
Arbeitsweise
Kompetent, schnell und sorgfältig
Ihr neutraler Sachwalter
Notarielle Aufgaben
Ein Notar beschäftigt sich hauptsächlich mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften und Tatsachenfeststellungen. Gemeinhin wird unterschieden zwischen Beurkundungen und Beglaubigungen. Bei einer Beglaubigung wird lediglich eine Tatsache festgestellt. Meistens handelt es sich um die Bestätigung, dass ein Schriftstück von einer bestimmten Person unterschrieben wurde. Beurkundungen hingegen sind schriftlich fixierte Verhandlungen zwischen Vertragsparteien. Dabei erfüllt eine Beurkundung fünf grundlegende Funktionen nämlich die
- Gültigkeitsfunktion
- Warnfunktion
- Beweisfunktion
- Beratungsfunktion und
- Kontrollfunktion
Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte vor, dass sie nur dann gültig sind, wenn sie beurkundet worden sind. Diese Rechtsgeschäfte sind abschließend aufgezählt. Es handelt sich um folgende:
- Grundstücksübertragung
- Verpflichtung zur vollständigen Vermögensübertragung
- das Schenkungsversprechen
- Vertrag über Zugewinnausgleich
- Ehevertrag - Sorgeerklärung
- Verfügung über ein Erbteil
- öffentliches Testament
- Erbvertrag
- Erbverzichtsvertrag
- Erbschaftskauf
- Abtretung und Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH
- Gründung einer Aktiengesellschaft
- Gründung einer GmbH
- Verschmelzungsvertrag nach dem Umwandlungsgesetz
- Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
- Hypotheken-und Grundschuldbestellungen, nur dann wenn sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft
In den vorbezeichneten Rechtsgeschäften ist es zwingend erforderlich, dass dieses beurkundet wird. Unterbleibt die Beurkundung, sind die Geschäfte nichtig. D. h., dass diese Geschäfte als von Anfang an unwirksam betrachtet werden und für den Fall, dass bereits vollzogen wurden, rückgängig gemacht werden müssen. Der Notar in Deutschland ist auf dem Gebiete der sogenannten vorsorgenden Rechtspflege tätig. Es handelt sich um einen Kammerberuf und der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Gemäß der Bundesnotarordnung müssen Notare unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitsverpflichtung. Notare werden regelmäßig von der Landesjustizverwaltung überprüft und stehen unter deren Aufsicht.
Zwei Berufe in Personalunion
Anwaltsnotar
In Niedersachsen gibt es lediglich Anwaltsnotare, d. h. der bestellte Notar ist zugleich auch als Rechtsanwalt zugelassen. Um Anwaltsnotar zu werden muss dieser mindestens fünf Jahre Berufserfahrung haben und drei Jahre als hauptamtlicher Rechtsanwalt tätig gewesen sein. Er muss vor seiner Bestellung mindestens 160 Stunden als Notarvertreter o. ä. gearbeitet haben und eine staatliche Prüfung ablegen. Letztlich übt der Anwaltsnotar zwei Berufe aus, nämlich den als Rechtsanwalt und den als Notar. Frau Rechtsanwältin und Notarin Wendler ist Ihre Ansprechpartnerin für Beurkundungen und Beglaubigungen in Oldenburg, dem Ammerland und der Wesermarsch.
Die Kostenfrage
Notargebühren
Die Kosten, welche ein Notar erhebt sind gesetzlich festgelegt. Sie ergeben sich aus dem Gerichts- und Notarkosten gesetzt. Der Notar ist es strikt verboten ermäßigte oder erhöhte Gebühren zu vereinbaren. Kostenrechnung werden regelmäßig von den Landgerichtspräsidenten geprüft und bei Abweichungen hat der Notar damit zu rechnen, dass er sein Amt verliert. Die vom Notar erhobenen Gebühren richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert, dem sogenannten Geschäftswert, des beurkundeten Geschäfts.