Bitte tragen Sie hier einen Text einEin Notar beschäftigt sich hauptsächlich mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften und Tatsachenfeststellungen. Gemeinhin wird unterschieden zwischen Beurkundungen und Beglaubigungen. Bei einer Beglaubigung wird lediglich eine Tatsache festgestellt. Meistens handelt es sich um die Bestätigung, dass ein Schriftstück von einer bestimmten Person unterschrieben wurde.
Beurkundungen hingegen sind schriftlich fixierte Verhandlungen zwischen Vertragsparteien. Dabei erfüllt eine Beurkundung fünf grundlegende Funktionen, nämlich die
Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte vor, dass sie nur dann gültig sind, wenn sie beurkundet worden sind. Diese Rechtsgeschäfte sind anschließend aufgezählt. Es handelt sich um folgende:
- Verpflichtung zur vollständigen Vermögensübertragung
- das Schenkungsversprechen
- Vertrag über Zugewinnausgleich
- Ehevertrag
- Sorgeerklärung
- Verfügung über ein Erbteil
- Abtretung und Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH
- Gründung einer Aktiengesellschaft
- Verschmelzungsvertrag nach dem Umwandlungsgesetz
- Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
- Hypotheken-und Grundschuldbestellungen, nur dann, wenn sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft.
In den vorbezeichneten Rechtsgeschäften ist es zwingend erforderlich, dass diese beurkundet werden. Unterbleibt die Beurkundung, sind die Geschäfte nichtig. D. h., dass diese Geschäfte als von Anfang an unwirksam betrachtet werden und für den Fall, dass sie bereits vollzogen wurden, rückgängig gemacht werden müssen.
Der Notar in Deutschland ist auf dem Gebiet der sogenannten vorsorgenden Rechtspflege tätig. Es handelt sich um einen Kammerberuf und der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Gemäß der Bundesnotarordnung müssen Notare unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitsverpflichtung. Notare werden regelmäßig von der Landesjustizverwaltung überprüft und stehen unter deren Aufsicht.