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Anwalt für Beamtenrecht in Oldenburg

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Rechtsanwalt für Beamtenrecht

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Sie suchen einen Anwalt für Beamtenrecht? Rechtsanwalt Hajo Brumund ist Ihr Spezialist für Beamtenrecht aus Oldenburg.

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Setzen Sie auf Kompetenz im Beamtenrecht und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Fragen klären. Ob im laufenden Beamtenverhältnis oder bei der Vorbereitung auf den Ruhestand – ich stehe Ihnen als starker Partner zur Seite. Das gilt für das außergerichtliche Verfahren und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg sowie dem Oberverwaltungsgericht.

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Ihr Anwalt für Beamtenrecht

Beamtenrecht in Oldenburg

Oldenburg gilt als Verwaltungsstadt mit einer langen Tradition im öffentlichen Dienst. Der öffentliche Dienst ist hier nicht nur ein bedeutender Arbeitgeber für Angestellte, sondern auch für Landes- und Bundesbeamte von großer Bedeutung. Deswegen habe ich mich auf das Beamtenrecht spezialisiert, um Beamte in allen rechtlichen Fragestellungen professionell zu unterstützen. Das Beamtenrecht regelt das Beamtenverhältnis als besondere öffentlich-rechtliche Dienststellung, die auf lebenslanger Treue und spezifischen Verpflichtungen gegenüber dem Staat basiert. Diese besondere Stellung bringt nicht nur Rechte, sondern auch eine Vielzahl an Pflichten mit sich, die im Beamtenrecht detailliert festgelegt sind. In meiner täglichen Arbeit lege ich besonderen Wert darauf, Ihnen frühzeitig und fundiert zur Seite zu stehen. Sei es die Klärung von Fragen zur Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses insbesondere die Versetzung in den Ruhestand , Frühpensionierung wegen Krankheit, Zwangspensionierung und Dienstunfähigkeit, zu Versetzungen und Abordnungen oder zu Nebentätigkeiten und Disziplinarverfahren – ich biete Ihnen umfassende Beratung und vertrete Sie vor den entsprechenden Behörden und Gerichten. Insbesondere in einer Stadt wie Oldenburg, in der der öffentliche Dienst so stark vertreten ist, erweist sich eine spezialisierte Rechtsberatung als unverzichtbar. Wenden Sie sich gerne an mich - ich helfe Ihnen weiter.

Wo kann ein Anwalt für Beamtenrecht helfen?

Vom Beginn des Vorbereitungsdienstes bis zum Eintritt in den Ruhestand können sich Beamte einer Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen gegenübersehen. Zu den häufigsten Problembereichen gehören:

  • Begründung des Beamtenverhältnisses

    Bereits im Vorbereitungsdienst oder während der Probezeit können Fragen zur Eignung und zu den Anforderungen des Beamtenstatus auftreten. Hier stehen oft Themen wie mangelnde Leistung, gesundheitliche Eignung oder dienstliche Beurteilungen im Vordergrund.

  • Laufbahnrecht und Beförderung

    Im Verlauf der Karriere können Probleme bei Beförderungen oder Laufbahnwechseln entstehen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Konkurrentenschutz. Beamte haben das Recht auf eine faire Behandlung bei Beförderungen, doch Konflikte um Beurteilungen oder die Auswahl unter mehreren Bewerbern können zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

  • Versetzung und Abordnung:

    Viele Beamte sehen sich im Laufe ihrer Dienstzeit mit Versetzungen oder Abordnungen konfrontiert, die zu Konflikten führen können, insbesondere wenn diese gegen den Willen des Beamten erfolgen oder persönliche Belange unzureichend berücksichtigt werden.

  • Nebentätigkeiten und Disziplinarverfahren

    Beamte müssen bei der Ausübung von Nebentätigkeiten besondere Vorschriften beachten. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften oder andere dienstliche Pflichten kann ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen, das schwerwiegende Folgen wie eine Kürzung der Bezüge oder sogar die Entfernung aus dem Dienst haben kann.

  • Dienstunfähigkeit und vorzeitige Versetzung in den Ruhestand

    Gesundheitsprobleme können zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand führen. Dies ist oft mit komplizierten Verfahren verbunden, bei denen die Anerkennung der Dienstunfähigkeit und die daraus resultierenden Pensionsansprüche im Vordergrund stehen.

  • Besoldung und Versorgung

    Fragen zur Besoldung und später zur Versorgung sind ein wiederkehrendes Thema. Beamte müssen sicherstellen, dass ihre Dienstzeiten korrekt angerechnet und ihre Pensionsansprüche vollständig gewährt werden. In der Praxis entstehen hierbei häufig Auseinandersetzungen über die richtige Einstufung oder die Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten.

Diese und viele weitere Themen können Beamte während ihrer gesamten Karriere begleiten. Eine frühzeitige und fundierte rechtliche Beratung hilft, Konflikte zu vermeiden und Ihre Rechte als Beamter durchzusetzen.

Zimmer mit Tisch und Stühlen, Monitor an der Wand

Quellen des Beamtenrechts

Rechtliche Grundlagen des Beamtenverhältnisses

Die rechtlichen Grundlagen für das Beamtenverhältnis sind im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und den jeweiligen Landesbeamtengesetzen verankert.

Diese Normen bestimmen die Rechte und Pflichten von Beamten und regeln die Besoldung, Beförderung, und das Laufbahnrecht. Sie regeln auch die Versorgung im Ruhestand und wie sich ein Beamter im Dienst und außerhalb des Dienstes zu verhalten hat. Aufgrund dieser umfassenden Regelungen genießen Beamte besondere Rechte, unterliegen aber auch spezifischen Pflichten, die im öffentlichen Interesse und zur Sicherung einer funktionierenden Verwaltung stehen. Die Kenntnis dieser Vorschriften wird vorausgestezt und jeder Beamte und Dienstherr hat sich daran zu halten und sein Handeln daran auszurichten.

In Niedersachsen gibt es eine Reihe von spezifischen Gesetzen, die das Beamtenrecht und den öffentlichen Dienst regeln. Eine Übersicht der wichtigsten Gesetze und Verordnungen finden Sie am Ende der Seite.

Häufige Fragen an Ihren Anwalt für Beamtenrecht in Oldenburg

Laufbahn & Disziplinarverfahren: Konkurrentenklage und Beförderung

Gibt es einen „Fachanwalt für Beamtenrecht“?

Nein, den Titel „Fachanwalt für Beamtenrecht“ gibt es offiziell nicht. Das Beamtenrecht ist ein spezieller Teil des Verwaltungsrechts. Da nur wenige Anwälte diese Nische tiefgehend bearbeiten, sollten Sie sich an einen auf Beamtenrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. In meiner Kanzlei in Oldenburg befasse ich mich schwerpunktmäßig mit diesem Rechtsgebiet und vertrete Beamte gegenüber Dienstherren und vor Verwaltungsgerichten.

Muss ich jede Nebentätigkeit genehmigen lassen?

Grundsätzlich gilt: Die meisten Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig, um Interessenkonflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Dienstleistung nicht leidet. Eine nicht angezeigte Nebentätigkeit ist ein Dienstvergehen und führt häufig zu einem Disziplinarverfahren.

Kann ich als Beamter gegen meinen Willen versetzt oder abgeordnet werden?

Ja, grundsätzlich ist das möglich, da Beamte keinem Arbeitsvertrag, sondern einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis unterliegen. Allerdings sind Versetzungen und Abordnungen an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft. Wenn Ihre persönlichen Belange (z.B. Familie, Pflege) nicht ausreichend berücksichtigt wurden, können wir rechtlich dagegen vorgehen.

Brauche ich einen Anwalt beim Disziplinarverfahren?

Ja, dringend. Ein Disziplinarverfahren kann weitreichende Folgen haben – von der Kürzung der Bezüge bis zur Entfernung aus dem Dienst (Verlust des Beamtenstatus). Da Beamte besonderen Pflichten unterliegen, ist eine frühzeitige Verteidigungsstrategie entscheidend, um den Schaden zu begrenzen, bevor eine Disziplinarklage erhoben wird.

Haben Beamte einen Arbeitsvertrag?

Nein. Anders als Angestellte im öffentlichen Dienst haben Beamte keinen Arbeitsvertrag. Ihr Status basiert auf einem Ernennungsakt (Aushändigung der Ernennungsurkunde). Dies begründet ein lebenslanges Dienst- und Treueverhältnis mit spezifischen Rechten (z.B. Alimentation) und Pflichten, die im Bundes- oder Landesbeamtenrecht (z.B. NBG) geregelt sind.

Ein Kollege wurde befördert, ich nicht – was bringt eine Konkurrentenklage?

Wenn Sie bei einer Beförderung übergangen wurden, obwohl Sie (vermeintlich) besser oder gleich gut geeignet sind, verletzt dies Ihren Bewerbungsverfahrensanspruch. Eine Konkurrentenklage (Eilverfahren) kann die Ernennung des Konkurrenten stoppen, bis das Gericht über die Auswahlentscheidung entschieden hat. Wichtig: Hier gelten extrem kurze Fristen ab Erhalt der Ablehnung!

Gesundheit & Versorgung

Was ist der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Zwangspensionierung?

Die Dienstunfähigkeit ist der medizinische Zustand (festgestellt durch den Amtsarzt), der zur Zwangspensionierung (juristisch: Versetzung in den Ruhestand gegen den Willen des Beamten) führen kann. Wenn Ihnen eine Frühpensionierung wegen Krankheit droht, sollten Sie frühzeitig anwaltlichen Rat einholen, um den Bescheid und das amtsärztliche Gutachten prüfen zu lassen.

Kann ich als Beamter auf Probe wegen Krankheit entlassen werden?

Ja, das Risiko ist real. In der Probezeit muss sich der Beamte bewähren – dazu gehört auch die gesundheitliche Eignung. Bei häufigen Erkrankungen oder Zweifeln an der dauerhaften Dienstfähigkeit kann der Dienstherr die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verfügen. Hiergegen sollte man sich rechtlich wehren, da oft vorschnell die mangelnde Bewährung unterstellt wird.

Werden meine Vordienstzeiten bei der Pension angerechnet?

Das ist ein häufiger Streitpunkt. Die Höhe Ihrer Versorgung (Pension) hängt von den „ruhegehaltfähigen Dienstzeiten“ ab. Oft erkennen Behörden Vordienstzeiten (z.B. Studium, Angestelltenverhältnisse im öffentlichen Dienst) nicht korrekt an. Eine anwaltliche Prüfung des Festsetzungsbescheids lohnt sich, um Versorgungslücken im Alter zu schließen.

Kann ich mich gegen eine ungewollte Versetzung in den Ruhestand wehren?

Kann ich mich gegen eine ungewollte Versetzung in den Ruhestand wehren? Ja. Die Versetzung in den Ruhestand ist ein förmlicher Verwaltungsakt, gegen den Sie Widerspruch und später Anfechtungsklage erheben können. Erfolgsaussichten bestehen oft, wenn das zugrundeliegende amtsärztliche Gutachten fehlerhaft ist oder der Dienstherr seine gesetzliche Suchpflicht missachtet hat – also nicht geprüft hat, ob Sie auf einem anderen Dienstposten (anderweitige Verwendung) weiterbeschäftigt werden könnten.

Gesetzliche Grundlagen des Beamtenrechts

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)

Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der Beamten in Niedersachsen und bildet die Grundlage für das Beamtenrecht im Land. Es orientiert sich am Beamtenstatusgesetz des Bundes, enthält aber spezifische Regelungen für Niedersachsen.

Niedersächsisches Disziplinargesetz (NDiszG)

Dieses Gesetz regelt das Disziplinarrecht für Beamte in Niedersachsen . Es beschreibt, wie Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden und welche Rechte Beamte im Rahmen eines Disziplinarverfahrens haben.

Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO)

Diese Verordnung regelt die Laufbahnen der Beamten in Niedersachsen, einschließlich der Voraussetzungen für den Eintritt in verschiedene Laufbahngruppen sowie den Aufstieg innerhalb der Laufbahnen.

Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG)

Das Besoldungsgesetz legt die Besoldung der Beamten in Niedersachsen fest. Es bestimmt die Besoldungsgruppen und Stufen sowie eventuelle Zulagen. Ergänzt wird das Gesetz durch Besoldungstabellen.

Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG)

Dieses Gesetz regelt die Versorgung von Beamten in Niedersachsen, insbesondere die Berechnung der Pensionsansprüche und andere Versorgungsleistungen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.

Niedersächsische Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten (NNVO)

Diese Verordnung regelt die Nebentätigkeiten von Beamten in Niedersachsen und beschreibt, welche Tätigkeiten genehmigungspflichtig sind und welche Pflichten Beamte bei der Ausübung von Nebentätigkeiten beachten müssen.

Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)

Das Personalvertretungsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen, also der Vertretungsorgane der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, einschließlich der Beamten in Niedersachsen.

Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG)

Dieses Gesetz fördert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst und legt Maßnahmen fest, um die Gleichstellung zu gewährleisten.

Niedersächsisches Sonderurlaubsverordnung (Nds. SUrlVO)

Diese Verordnung regelt die Bedingungen, unter denen Beamte in Niedersachsen Sonderurlaub nehmen können, zum Beispiel aus familiären oder gesundheitlichen Gründen.

Niedersächsische Arbeitszeitverordnung (NArbZVO)

Diese Verordnung regelt die Arbeitszeiten von Beamten in Niedersachsen, einschließlich Ruhezeiten, Überstunden und Teilzeitregelungen.

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