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Anwalt für Versicherungsrecht in Oldenburg

rbo - Versicherungsrecht
Wenn die Versicherung zwar kassiert, aber mal wieder nicht bezahlen will!
 

Ihr Anwalt für Versicherungsrecht in Oldenburg und im Ammerland

Ihre Versicherung verweigert die Deckung oder zahlt Leistungen aus bestehenden Versicherungsverträgen nicht? Sie benötigen einen Anwalt, aber die Rechtsschutzversicherung verweigert die Deckung? Bei Problemen mit Versicherungen aller Art berät Sie Herr Rechtsanwalt Jochen Harms und übernimmt die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Oldenburg und im Ammerland.

Viele Versicherungen - viele Probleme

Viele Versicherungen versuchen durch ihre Vertragswerke eine Haftung auszuschließen, die Regulierung von Schäden zu verzögern oder die Haftungsquoten zu drücken. Der Versicherungsnehmer hat Probleme bei der Durchsetzung seiner Ansprüche und steht der Versicherung hilflos gegenüber. Versichern Sie sich der kompetenten Unterstützung im Versicherungsrecht durch unsere Kanzlei.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • das Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
  • das Sachversicherungsrecht (Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
  • Personenversicherung (Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
  • das Haftpflichtversicherungsrecht (Pflichtversicherung, Haftpflichtversicherung der Freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
  • das Rechtsschutzversicherungsrecht, sowie das Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.

Finanzielle Absicherung im Schadenfall

Sie haben Ihr Hab und Gut versichert, indem Sie eine Wohngebäudeversicherung, eine Feuerversicherung, eine Hausratversicherung (die sogar Ihr wertvolles E-Bike umfasst), eine Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung usw. usw. abgeschlossen haben. Sicherlich fallen Ihnen noch zahlreiche weitere Sachversicherungsverträge ein, durch die Sie sich finanzielle Absicherung im Schadenfall nicht nur erhoffen - nein, Sie gehen schlicht davon aus, dass der Versicherer im Falle eines Falles schon zahlen werde. Sie haben schließlich auch einen Vertrag abgeschlossen und Ihre Prämien stets pünktlich gezahlt.

Sie halten Berufsunfähigkeitsversicherungen vor. Sie haben für den Krankheitsfall durch den Abschluss von Krankenversicherungen oder Krankenzusatzversicherungen vorgesorgt. Sie haben daran gedacht, Unfallversicherungen abzuschließen, um im Falle von Invalidität zumindest die finanziellen Folgen etwas abzumildern. Sie haben schließlich sogar eine Lebensversicherung abgeschlossen, damit Ihre Familienangehörigen Im Falle ihres unerwarteten Todes finanziell abgesichert ist - insbesondere das Eigenheim der Familie erhalten bleiben kann.

Verletzung einer Obliegenheit

  • Ihnen wird eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zum Vorwurf gemacht. Sie sollen Fragen der Versicherung im Rahmen des Vertragsschlusses falsch beantwortet haben. Sie sollen sogar vorsätzlich und gar arglistig gehandelt haben. Die Versicherung verweigert Ihnen nicht nur die Leistung - nein, sie erklärt sogar die Anfechtung des Vertrags mit der Folge, dass Sie für künftige Fälle ohne Versicherungsschutz dastehen.
  • Sie haben versehentlich doch mal eine Prämie nicht bezahlt.
  • Ihnen wird die Verletzung einer Obliegenheit zum Vorwurf gemacht.
  • Ihnen wird die Verletzung einer Obliegenheit zum Vorwurf gemacht.

Prozessuale Besonderheiten

Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen. Die Rechtsprobleme aus dem Bereich des allgemeinen Versicherungsrechts sind mannigfaltig. Auf eine Auseinandersetzung darüber mit dem Versicherer sollten Sie sich nur mit fachkundiger Unterstützung einlassen.

Denn auch im Zivilrechtsstreit gibt es bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen prozessuale Besonderheiten zu beachten:

  • Welches ist die richtige Klageart? Kann auf Leistung geklagt werden? Kann ich vielleicht schon auf Feststellung klagen, wenn mir die genaue Bezifferung des Schadens noch nicht möglich ist?
  • Kann ich einstweiligen Rechtsschutz erlangen, wenn die Regulierung besonders eilbedürftig ist - ich gar zur Existenzsicherung darauf angewiesen bin?
  • Darf ich überhaupt klagen, wenn ich nicht selbst Versicherungsnehmer, sondern nur mitversicherte Person bin?
  • Was muss ich eigentlich im Prozess gegen die Versicherung vortragen und auch beweisen, um Erfolgsaussichten zu haben? Gibt es Besonderheiten bei der Beweislastverteilung - etwa aufgrund von Versicherungsbedingungen?
  • Gibt es vielleicht auch Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung?

Der Ablauf

Sie sehen also: Es gibt bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Versicherungen zahlreiche Hürden und Fallstricke. Stolpern Sie nicht! Lassen Sie sich helfen und wahren Sie so Ihre Ansprüche und Erfolgschancen!

1
Was wir von Ihnen brauchen.

Wir benötigen die Versicherungspolice, alle Vertragsbedingungen und die bereits erfolgte Korrespondenz.

2
Was wir für Sie machen.

Wir prüfen die Erfolgsaussichten und stimmen auf der Basis dessen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

3
Wir setzen Ihren Anspruch durch.

Entweder schreiben wir Ihren Versicherer an, oder wir leiten gerichtliche Schritte für Sie ein.

Wir benötigen zur fundierten Prüfung der Sach- und Rechtslage in jedem Versicherungsfall die Versicherungspolice und alle Vertragsbedingungen, die in der Police bzw. dem Versicherungsschein aufgeführt werden. Stellen Sie uns darüber hinaus die bereits erfolgte Korrespondenz zur Verfügung und nutzen Sie unsere Expertise. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und stimmen auf der Basis dessen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Wir bewahren Sie vor aussichtslosen kostenträchtigen Rechtsstreitigkeiten und unterstützen Sie mit aller Konsequenz , wenn Sie sich für die Auseinandersetzung entschieden haben. Selbstverständlich werden wir einen Rechtsstreit erst in Angriff nehmen, wenn die vorgeschalteten außergerichtlichen Bemühungen zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt haben sollten.