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Ihr Anwalt für Familienrecht Oldenburg

rbo - Familienrecht
Unterhalt, Scheidung, Umgangsrecht - Im Familienrecht sind wir für Sie da!
 
Sandra Baumann

Kooperation mit webanwalt24.de

persönlich. engagiert. digital.

Wir haben uns entschlossen den Bereich des Familienrechts nicht mehr selber zu bearbeiten. Daher sind wir eine Kooperation mit webanwalt24.de eingegangen. Die Arbeitsweise der Kollegin von webanwalt24.de entspricht unserem Verständnis von moderner juristischer Dienstleistung und wir freuen uns über die Zusammenarbeit. Auf der Website von webanwalt24.de können Sie Ihre für die Scheidung relevanten Daten eingeben und Frau Rechtsanwältin Baumann nimmt zeitnah zu Ihnen Kontakt auf.

Aber auch in Fällen des Gewaltschutzes oder des Unterhalts ist anwaltliche Hilfe oftmals unerlässlich. Frau Rechtsanwältin Baumann setzt als Ihre kompetente Rechtsberaterin Ihre Rechte durch. Vornehmliches Ziel ist, die streitigen Punkte gütlich und vor allem in Ihrem Interesse beizulegen. Aber auch wenn es hart auf hart kommt ist Frau Rechtsanwältin Baumann Ihre verlässliche Partnerin im unvermeidbaren Rechtsstreit. Die Bearbeitung der Akten bei Frau Baumann erfolgt wie bei rbo-Rechtsanwälte und Notarin voll digital und möglichst effizient und damit für die Mandanten ohne unnötige weitere Belastung.

prsönlich. engagiert. digital.

Online-Scheidung auf webanwalt24.de

Kernbereiche das Familienrechts

Ehescheidung

Die Scheidung einer Ehe wird auf Antrag durch das Familiengericht ausgesprochen. Zumindest ein Ehegatte muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein. Der andere Ehegatte muss nur dann einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn es zu weiteren Streitigkeiten, beispielsweise über den nachehelichen Unterhalt oder den Zugewinnausgleich kommt, die im Zusammenhang mit der Scheidung durch das Familiengericht entschieden werden sollen.

Sorgerecht

Der vom Gesetz vorgesehene Regelfall ist die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder. In Ausnahmefällen kann durch das Familiengericht auf Antrag die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen werden.

Kindesunterhalt

Die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt, die den Elternteil, der das Kind nicht versorgt, trifft, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts errechnet sich aus dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des Verpflichteten.

Ehegattenunterhalt

Zu unterscheiden ist zwischen dem Trennungsunterhalt, d.h. dem Unterhalt, der bis zur rechtskräftigen Ehescheidung zu zahlen ist, und dem nachehelichen Unterhalt, der gegebenenfalls nach rechtskräftiger Ehescheidung geschuldet wird.