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Was tun bei einer Abmahnung?

Was mache ich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Abmahnung

Mit einer Abmahnung bringt der Arbeitgeber zum Ausdruck, dass er der Auffassung ist, es läge eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten begangen. Mit der Abmahnung soll ernsthaft an die Erfüllung seiner Pflichten erinnert werden und vor Augen geführt werden, dass bei einem erneuten Verstoß mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechnen ist. Die Abmahnung ist zu unterscheiden von einer Ermahnung oder Beanstandung. Der Unterschied liegt darin, dass nur bei einer Abmahnung die Androhung einer Kündigung notwendig ist.

Nicht nur der Arbeitgeber kann abmahnen, dies geht auch andersherum. Ist der Arbeitnehmer der Auffassung, dass der Arbeitgeber seine Pflichten verletzt kann er diesen darauf hinweisen und mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohen. Es entstehen daraus sogar Schadensersatzansprüche.

Die Abmahnung ist an keine besondere Form gebunden und kann auch mündlich ausgesprochen werden. Sie sollte jedoch zu Beweiszwecken immer schriftlich ausgesprochen werden und die Zustellung der Abmahnung sollte nachgewiesen werden können.

Grundsätzlich schließen sich Abmahnung und Kündigung aus. Ein Sachverhalt, welcher bereits abgemahnt wurde, kann nicht als Begründung für eine Kündigung herangezogen werden. Zudem muss mit dem Irrglauben aufgeräumt werden, dass immer dreimal abgemahnt werden muss. Es reicht völlig aus, wenn der Arbeitnehmer/Arbeitgeber einen Verstoß begeht, diese abgemahnt wird und in einem überschaubaren Zeitraum (bis zu zwölf Monaten) ein erneuter, ähnlich gelagerter Verstoß vorliegt. Eine Vielzahl von Abmahnungen wegen gleich gelagerter Pflichtverletzungen schwächt die Wirkung der Abmahnung ab. Nach einer längeren Phase des Wohlverhaltens verliert eine Abmahnung ihre Wirkung und kann nicht mehr als Grundlage für eine Kündigung herangezogen werden.

Ist eine Abmahnung zu Unrecht erfolgt, so entsteht ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Dieser Anspruch kann gerichtlich geltend gemacht werden. Hierzu sollten Sie die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen.