Anwalt für Erbrecht
Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Erbrecht unterstützen wir Sie bei Fragen rund um Nachlassregelungen, Testament, Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und Auseinandersetzungen innerhalb einer Erbengemeinschaft. Ob Unklarheiten zur Auslegung eines Testaments, Streit über Pflichtteilsansprüche, Konflikte unter Miterben oder Fragen zur Nachlassverteilung, Sie erhalten eine strukturierte, verständliche und rechtssichere Beratung. Viele erbrechtliche Anliegen können effizient digital begleitet werden, sodass eine zügige Prüfung Ihrer Unterlagen und eine zeitnahe Unterstützung in Ihrem individuellen Erbfall möglich ist.
Situationen, in denen wir Ihnen helfen können
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Testament, Erbfolge und Auslegung von letztwilligen Verfügungen
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Pflichtteilsansprüche und Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsforderungen
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Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft
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Erbauseinandersetzung und Verteilung des Nachlasses
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Enterbung und Rechte naher Angehöriger
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Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
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Nachlassverzeichnis und Auskunftsansprüche gegenüber Miterben
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Auseinandersetzungen mit dem Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker
Warum Mandanten uns im Erbrecht vertrauen
Fragen und Antworten rund um das Erbrecht
Hilfreich sind insbesondere Testament oder Erbvertrag, Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts, Schriftverkehr mit Miterben, Nachlassaufstellungen sowie eventuelle Auskünfte zum Vermögen des Erblassers. Auch wenn nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen, ist eine erste rechtliche Einschätzung in der Regel möglich.
Davon ist in der Regel abzuraten. Ungeregelte Absprachen führen oft zu Nachteilen oder langfristigen Konflikten. Wir prüfen Ihre Rechtsposition, setzen Auskunfts- und Zahlungsansprüche durch und unterstützen Sie dabei, eine faire und rechtssichere Lösung zu erreichen.
In solchen Fällen können Auskunfts- und Belegansprüche gegenüber Miterben durchgesetzt werden. Gegebenenfalls lässt sich ein Nachlassverzeichnis verlangen. Wir prüfen die Beweislage und leiten gezielt die nächsten rechtlichen Schritte ein.
Ja, häufig werden Pflichtteilsansprüche zu niedrig angesetzt oder gar nicht berücksichtigt. Wir ermitteln die tatsächliche Nachlasshöhe, berechnen den Anspruch präzise und führen für Sie die Verhandlungen oder die gerichtliche Durchsetzung.
Eine Anfechtung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich, zum Beispiel bei Irrtum, Täuschung oder Zweifeln an der Testierfähigkeit. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall realistische Erfolgsaussichten bestehen und entwickeln eine passende Vorgehensstrategie.
Sie erhalten eine transparente und rechtssichere Einschätzung auf Basis der gesetzlichen Vergütungsregelungen oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Vor Beginn der Beratung informieren wir Sie klar über die zu erwartenden Kosten.
Ja, Unterlagen können digital übermittelt werden und Termine sind telefonisch oder per Video möglich. Auf Wunsch begleiten wir den gesamten Vorgang effizient online und stimmen jeden Schritt transparent mit Ihnen ab.