Anwalt für Medizinrecht
Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Medizinrecht unterstützen wir Sie bei Fragen rund um Behandlungsfehler, Aufklärungspflichten, Arzthaftung sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ob es um den Verdacht eines Behandlungsfehlers, unklare Behandlungsabläufe, mangelnde Aufklärung, fehlerhafte Dokumentation oder Streitigkeiten mit Ärzten, Kliniken oder Versicherungen geht, Sie erhalten eine strukturierte, verständliche und rechtssichere Beratung. Viele medizinrechtliche Anliegen können effizient digital begleitet werden, sodass eine zügige Prüfung Ihrer Unterlagen und eine zeitnahe Einschätzung Ihres individuellen Falles möglich ist.
Situationen, in denen wir Ihnen helfen können
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Verdacht auf Behandlungsfehler und fehlerhafte medizinische Behandlung
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Aufklärungsfehler und unzureichende Einwilligung vor Eingriffen
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Fehlerhafte oder lückenhafte Behandlungsdokumentation
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Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche nach Behandlungsfehlern
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Streitigkeiten mit Ärzten, Kliniken oder Haftpflichtversicherungen
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Fehler bei Diagnosestellung oder verspätete Diagnose
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Komplikationen nach operativen Eingriffen
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Außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung und gerichtliche Vertretung
Warum Mandanten uns im Medizinrecht vertrauen
Fragen und Antworten rund um das Medizinrecht
Hilfreich sind insbesondere Arztbriefe, Behandlungsverläufe, Operationsberichte, Entlassungsunterlagen, Röntgen- oder Befundberichte sowie vorhandene Korrespondenz mit Ärzten, Kliniken oder Versicherungen. Wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen, unterstützen wir Sie bei der Anforderung der vollständigen Patientenakte.
Ein möglicher Behandlungsfehler liegt zum Beispiel nahe, wenn Diagnosen verspätet gestellt wurden, Komplikationen nicht behandelt wurden, über Risiken nicht ausreichend aufgeklärt wurde oder der Heilungsverlauf ungewöhnlich abweicht. Wir prüfen die medizinischen Abläufe rechtlich und lassen bei Bedarf eine fachgutachterliche Einschätzung einfließen.
Ein Anspruch kann bestehen, wenn ein Behandlungsfehler oder ein Aufklärungsversäumnis ursächlich zu gesundheitlichen Schäden geführt hat. Wir bewerten die Erfolgsaussichten, berechnen mögliche Ansprüche und übernehmen die außergerichtliche sowie gerichtliche Durchsetzung.
Grundsätzlich liegt die Beweislast häufig beim Patienten. Bei groben Behandlungsfehlern oder Dokumentationsmängeln kann sich die Beweislast jedoch zugunsten des Patienten verschieben. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall solche Konstellationen vorliegen und wie sich dies auf die Anspruchsdurchsetzung auswirkt.
Von einer eigenständigen Kontaktaufnahme ist in vielen Fällen abzuraten. Ungünstige Formulierungen oder unvollständige Angaben können sich auf die Regulierung auswirken. Wir übernehmen die Kommunikation und vertreten Ihre Interessen rechtssicher und strategisch.
In der Regel gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und möglichem Behandlungsfehler. In besonderen Fällen können längere Fristen gelten. Wir prüfen die Verjährungssituation und sichern Fristen rechtzeitig.
Ja. Unterlagen können digital übermittelt werden und die Erstberatung ist auf Wunsch telefonisch oder per Video möglich. Viele Verfahrensschritte lassen sich effizient online begleiten.