Sofortkontakt zur Kanzlei
0441/921730 Rufen Sie uns an
anwalt@rbo-rechtsanwaelte.de Bitte Anhänge als PDF
notar@rbo-rechtsanwaelte.de Bitte Anhänge als PDF
Rechtsanwälte in DIRO Kooperaton

Anwalt für Medizinrecht

Medizinrechtliche Fragen? Jetzt rechtliche Unterstützung sichern
Bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsversäumnissen, Streitigkeiten über Schadensersatz oder Problemen im Arzt-Patienten-Verhältnis erhalten Sie eine fundierte rechtliche Einschätzung und eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen.
 

Anwalt für Medizinrecht

Als Kanzlei mit Schwerpunkt im Medizinrecht unterstützen wir Sie bei Fragen rund um Behandlungsfehler, Aufklärungspflichten, Arzthaftung sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ob es um den Verdacht eines Behandlungsfehlers, unklare Behandlungsabläufe, mangelnde Aufklärung, fehlerhafte Dokumentation oder Streitigkeiten mit Ärzten, Kliniken oder Versicherungen geht, Sie erhalten eine strukturierte, verständliche und rechtssichere Beratung. Viele medizinrechtliche Anliegen können effizient digital begleitet werden, sodass eine zügige Prüfung Ihrer Unterlagen und eine zeitnahe Einschätzung Ihres individuellen Falles möglich ist.

Situationen, in denen wir Ihnen helfen können

  • Verdacht auf Behandlungsfehler und fehlerhafte medizinische Behandlung

  • Aufklärungsfehler und unzureichende Einwilligung vor Eingriffen

  • Fehlerhafte oder lückenhafte Behandlungsdokumentation

  • Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche nach Behandlungsfehlern

  • Streitigkeiten mit Ärzten, Kliniken oder Haftpflichtversicherungen

  • Fehler bei Diagnosestellung oder verspätete Diagnose

  • Komplikationen nach operativen Eingriffen

  • Außergerichtliche Anspruchsdurchsetzung und gerichtliche Vertretung

rbo rund auf weißem Grund mit schwarzem Rand

Warum Mandanten uns im Medizinrecht vertrauen

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Medizinrecht und begleitet Mandanten in anspruchsvollen medizinrechtlichen Auseinandersetzungen mit hoher fachlicher Sicherheit. Insbesondere bei Behandlungsfehlern, Aufklärungsversäumnissen, Fragen der Arzthaftung sowie Streitigkeiten mit Kliniken, Ärzten oder Versicherungen bieten wir eine strukturierte und lösungsorientierte Beratung. Wir arbeiten sorgfältig und effizient, prüfen medizinische Unterlagen fundiert, reagieren zeitnah auf neue Entwicklungen im Verfahren und kommunizieren klar sowie verständlich. Diese Verlässlichkeit schafft Vertrauen und macht uns zu einem starken Partner in sensiblen medizinrechtlichen Situationen.

Jetzt Termin vereinbaren!
1
Anfrage senden

Sie übermitteln Ihr Anliegen und die wichtigsten Unterlagen bequem digital.

2
Erste Einschätzung

Wir prüfen Ihren Fall zeitnah und geben Ihnen eine klare Einschätzung zu Ihren Optionen.

3
Strategie und Vertretung

Gemeinsam legen wir die passende Vorgehensweise fest und vertreten Ihre Interessen im weiteren Verfahren.

Fragen und Antworten rund um das Medizinrecht

Welche Unterlagen sollte ich für die Prüfung eines Behandlungsfehlers einreichen?

Hilfreich sind insbesondere Arztbriefe, Behandlungsverläufe, Operationsberichte, Entlassungsunterlagen, Röntgen- oder Befundberichte sowie vorhandene Korrespondenz mit Ärzten, Kliniken oder Versicherungen. Wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen, unterstützen wir Sie bei der Anforderung der vollständigen Patientenakte.

Woran erkenne ich, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte?

Ein möglicher Behandlungsfehler liegt zum Beispiel nahe, wenn Diagnosen verspätet gestellt wurden, Komplikationen nicht behandelt wurden, über Risiken nicht ausreichend aufgeklärt wurde oder der Heilungsverlauf ungewöhnlich abweicht. Wir prüfen die medizinischen Abläufe rechtlich und lassen bei Bedarf eine fachgutachterliche Einschätzung einfließen.

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz?

Ein Anspruch kann bestehen, wenn ein Behandlungsfehler oder ein Aufklärungsversäumnis ursächlich zu gesundheitlichen Schäden geführt hat. Wir bewerten die Erfolgsaussichten, berechnen mögliche Ansprüche und übernehmen die außergerichtliche sowie gerichtliche Durchsetzung.

Wer trägt die Beweislast bei einem Behandlungsfehler?

Grundsätzlich liegt die Beweislast häufig beim Patienten. Bei groben Behandlungsfehlern oder Dokumentationsmängeln kann sich die Beweislast jedoch zugunsten des Patienten verschieben. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall solche Konstellationen vorliegen und wie sich dies auf die Anspruchsdurchsetzung auswirkt.

Sollte ich frühzeitig Kontakt zur Haftpflichtversicherung aufnehmen?

Von einer eigenständigen Kontaktaufnahme ist in vielen Fällen abzuraten. Ungünstige Formulierungen oder unvollständige Angaben können sich auf die Regulierung auswirken. Wir übernehmen die Kommunikation und vertreten Ihre Interessen rechtssicher und strategisch.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche im Medizinrecht geltend zu machen?

In der Regel gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und möglichem Behandlungsfehler. In besonderen Fällen können längere Fristen gelten. Wir prüfen die Verjährungssituation und sichern Fristen rechtzeitig.

Kann die Prüfung meines Falls auch digital erfolgen?

Ja. Unterlagen können digital übermittelt werden und die Erstberatung ist auf Wunsch telefonisch oder per Video möglich. Viele Verfahrensschritte lassen sich effizient online begleiten.

Was Mandanten über uns sagen

Rechtsgebiet: Medizinrecht
Herr Schlüter hat unsere Einrichtung exzellent und vertrauensvoll notariell und rechtlich betreut.
Rechtsgebiet: Medizinrecht
Mein Besuch bei rbo - Rechtsanwälten war eine rundum positive Erfahrung. Die erstklassige Beratung hat mich überzeugt und alle Aspekte, die ich in einer Kanzlei schätze, wurden erfüllt. Die Freundlichkeit des Teams war beeindruckend und ihr fundiertes Fachwissen hat meine Erwartungen übertroffen. Ich kann diese Kanzlei wärmstens empfehlen. Vielen Dank dafür.