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Guter Lohn für gute Arbeit

Woraus ergibt sich der Lohnanspruch?

Arbeitslohn

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf seinen Arbeitslohn. Arbeitslohn ist die Vergütung, die der Arbeitgeber für die, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistete Arbeit, zu zahlen hat. Der Lohnanspruch ergibt sich grundsätzlich auf § 611 Abs. 2 BGB. Ausgezahlt wird immer nur der sogenannte Nettolohn, da der Arbeitgeber verpflichtet ist sowohl die Lohnsteuer, als auchArbiet die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Grundsätzlich besteht der Arbeitslohn in einer Geldsumme. Ausnahmen bestehen z.B. bei der Einräumung der privaten Nutzung eines Dienstwagens oder anderer Sachbezüge. Diese müssen jedoch genauso versteuert werden, wie der normale Lohn. Es gibt das sogenannte Monatsgehalt und den Wochen-, Tage-oder Stundenlohn. Im Falle der Arbeitsunfähigkeit unseres Urlaubes wird ausnahmsweise auch Lohn gezahlt, wenn nicht gearbeitet wird.

Die Höhe des Lohnes richtet sich nach dem Arbeitsvertrag oder nach einem Tarifvertrag. Ist weder ein Arbeitsvertrag, noch ein Tarifvertrag vereinbart, so wird der übliche Lohn gezahlt. Es muss auf jeden Fall der Mindestlohn vergütet werden. Der Mindestlohn muss für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre gezahlt werden.