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Drei-Wochen-Frist

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

Drei-Wochen-Frist

Für den Fall, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung Ihres Arbeitsvertrages erhalten, sollten Sie sich umgehend eine ganz wichtige Frist notieren. Die Drei-Wochen-Frist. Sie müssen nämlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim für Sie zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Sollte dies unterbleiben und Sie versäumen die Klagefrist, gilt die Kündigung, ganz egal, ob Sie fehlerhaft war oder nicht, als rechtmäßig. Nur für den Fall, dass sie unverschuldet die Frist versäumt haben (und dies ist sehr selten der Fall) haben Sie die Chance einer nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage. Spätestens dann sollten Sie jedoch einen Rechtsanwalt einschalten. Eine Kündigungsschutzklage können Sie entweder selber beim Arbeitsgericht einreichen, oder sie wenden sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.