Sie suchen einen Anwalt, der Ihnen bei Fragen zur Versetzung in den Ruhestand zur Seite steht? Rechtsanwalt Hajo Brumund ist Ihr Spezialist für Beamtenrecht aus Oldenburg.
Versetzung in den Ruhestand

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Versetzung in den Ruhestand – Was Beamte wissen müssen
Sie sind verbeamtet und möchten wissen, wann und wie eine Versetzung in den Ruhestand möglich ist? Als Spezialist für Beamtenrecht erkläre ich Ihnen verständlich, welche Voraussetzungen für eine Ruhestandsversetzung erfüllt sein müssen, welche Formen es gibt und welche finanziellen Folgen Sie erwarten. Ob aus Altersgründen, wegen Dienstunfähigkeit oder auf Antrag – hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Was bedeutet „Versetzung in den Ruhestand“?
Die Versetzung in den Ruhestand ist die formelle Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses unter Fortzahlung von Versorgungsbezügen. Sie ist gesetzlich geregelt in:
- §§ 44–49 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
- §§ 26 ff. Bundesbeamtengesetz (BBG) – für Bundesbeamte
- landesrechtlichen Beamtengesetzen – für Landesbeamte
Dabei wird zwischen der regulären Ruhestandsversetzung und der vorzeitigen Versetzung (z. B. wegen Dienstunfähigkeit) unterschieden.
Wann wird ein Beamter in den Ruhestand versetzt?
Regelaltersgrenze erreicht
• Automatische Ruhestandsversetzung mit Ablauf des Monats, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird
• Altersgrenze variiert je nach Laufbahn und Bundesland (i. d. R. zwischen 65 und 67 Jahren)
Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
• Bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung
• Nach Feststellung durch Amtsarzt oder Betriebsarzt
• Auch ohne Antrag des Beamten möglich
Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
• Möglich ab Vollendung des 63. Lebensjahres (teilweise früher bei Schwerbehinderung)
• Schriftlicher Antrag erforderlich
• Versorgung wird ggf. mit Abschlägen gezahlt
Disziplinarische Versetzung in den Ruhestand
• In besonderen Fällen im Rahmen eines Disziplinarverfahrens
Häufige Fragen zur Versetzung in den Ruhestand
Ja. Bei Vorliegen der Altersgrenze oder einer Schwerbehinderung ist ein Antrag möglich. Beachten Sie Fristen und mögliche Versorgungskürzungen.
Dann kann die Behörde Sie – auch gegen Ihren Willen – in den Ruhestand versetzen. Voraussetzung ist ein amtsärztliches Gutachten, das eine dauerhafte Dienstunfähigkeit feststellt.
Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen und ggf. Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Als Spezialist für Beamtenrecht prüfe ich Ihre Erfolgsaussichten.
Die Grundsätze sind ähnlich, aber es gibt abweichende Altersgrenzen und Verfahrensvorschriften je nach Bundesland.
Die Höhe Ihrer Pension richtet sich nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und der Besoldung. Bei vorzeitigem Ruhestand kann es zu Kürzungen kommen.
Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – Ihre Rechte als Beamter
Wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr dienstfähig ist, wird in den Ruhestand versetzt. Die wichtigsten Punkte:
• Feststellung durch Amtsarzt
• Anhörungsverfahren vor der Entscheidung
• Recht auf Akteneinsicht und Gegengutachten
• Klage gegen fehlerhafte Feststellungen möglich
Wichtig : Dienstunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Erwerbsunfähigkeit. Gerade hier lohnt sich juristischer Beistand.
Versorgung im Ruhestand – Was bekomme ich als Pension?
Die Versorgung im Ruhestand hängt ab von:
• Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit
• Ihrer letzten Besoldung
• Möglichen Versorgungsabschlägen bei vorzeitigem Ruhestand
Beispielhafte Berechnung:
40 Dienstjahre × 1,79375 % = 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge
Tipp vom Anwalt: Lassen Sie Ihre Versorgungsansprüche vor Antragstellung berechnen und rechtlich prüfen.
Ruhestand bei Schwerbehinderung
Beamte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können auf Antrag ab dem 60. Lebensjahr (teils früher) in den Ruhestand versetzt werden. Vorteile:
• Frühzeitiger Ruhestand möglich
• Milderung der Versorgungsabschläge
• Sonderregelungen bei bestimmten Laufbahnen
Nach der Versetzung in den Ruhestand– Was ist noch zu beachten?
Beamte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können auf Antrag ab dem 60. Lebensjahr (teils früher) in den Ruhestand versetzt werden. Vorteile:
• Nebentätigkeiten im Ruhestand sind zulässig, müssen aber angezeigt werden.
• Beihilfeansprüche bleiben erhalten.
• Widerruf der Ruhestandsversetzung bei Wiederherstellung der Dienstfähigkeit möglich (in Ausnahmefällen)
So unterstütze ich Sie als Spezialist für Beamtenrecht
Ich berate und vertrete Beamte bei allen Fragen rund um die Versetzung in den Ruhestand:
• Prüfung der Voraussetzungen
• Unterstützung bei Antragstellung
• Widerspruch und Klage gegen Ruhestandsverfügungen
• Beratung zur Versorgung und Nebentätigkeit
Sie möchten wissen, ob und wann eine Versetzung in den Ruhestand für Sie infrage kommt? Ich helfe Ihnen dabei, rechtssicher und mit Überblick zu handeln.