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Versetzung in den Ruhestand

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Ihnen droht die Versetzung in den Ruhestand

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Sie suchen einen Anwalt, der Ihnen bei Fragen zur Versetzung in den Ruhestand zur Seite steht? Rechtsanwalt Hajo Brumund ist Ihr Spezialist für Beamtenrecht aus Oldenburg.

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Vertrauen Sie auf meine Expertise im Beamtenrecht – ich unterstütze Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen im Hinblick auf die Versetzung in den Ruhestand. Dabei begleite ich Sie sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg und dem Oberverwaltungsgericht mit Engagement und Erfahrung.

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Versetzung in den Ruhestand – Was Beamte wissen müssen

Sie sind verbeamtet und möchten wissen, wann und wie eine Versetzung in den Ruhestand möglich ist? Als Spezialist für Beamtenrecht erkläre ich Ihnen verständlich, welche Voraussetzungen für eine Ruhestandsversetzung erfüllt sein müssen, welche Formen es gibt und welche finanziellen Folgen Sie erwarten. Ob aus Altersgründen, wegen Dienstunfähigkeit oder auf Antrag – hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Was bedeutet „Versetzung in den Ruhestand“?

Die Versetzung in den Ruhestand ist die formelle Beendigung des aktiven Beamtenverhältnisses unter Fortzahlung von Versorgungsbezügen. Sie ist gesetzlich geregelt in:

- §§ 44–49 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

- §§ 26 ff. Bundesbeamtengesetz (BBG) – für Bundesbeamte

- landesrechtlichen Beamtengesetzen – für Landesbeamte

Dabei wird zwischen der regulären Ruhestandsversetzung und der vorzeitigen Versetzung (z. B. wegen Dienstunfähigkeit) unterschieden.

Wann wird ein Beamter in den Ruhestand versetzt?

Regelaltersgrenze erreicht

• Automatische Ruhestandsversetzung mit Ablauf des Monats, in dem die gesetzliche Altersgrenze erreicht wird

• Altersgrenze variiert je nach Laufbahn und Bundesland (i. d. R. zwischen 65 und 67 Jahren)

Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

• Bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung

• Nach Feststellung durch Amtsarzt oder Betriebsarzt

• Auch ohne Antrag des Beamten möglich

Antrag auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand

• Möglich ab Vollendung des 63. Lebensjahres (teilweise früher bei Schwerbehinderung)

• Schriftlicher Antrag erforderlich

• Versorgung wird ggf. mit Abschlägen gezahlt

Disziplinarische Versetzung in den Ruhestand

• In besonderen Fällen im Rahmen eines Disziplinarverfahrens

Häufige Fragen zur Versetzung in den Ruhestand

Kann ich selbst die Versetzung in den Ruhestand beantragen?

Ja. Bei Vorliegen der Altersgrenze oder einer Schwerbehinderung ist ein Antrag möglich. Beachten Sie Fristen und mögliche Versorgungskürzungen.

Was passiert, wenn ich dienstunfähig werde?

Dann kann die Behörde Sie – auch gegen Ihren Willen – in den Ruhestand versetzen. Voraussetzung ist ein amtsärztliches Gutachten, das eine dauerhafte Dienstunfähigkeit feststellt.

Wie wehre ich mich gegen eine fehlerhafte Versetzung in den Ruhestand?

Sie haben das Recht, Widerspruch einzulegen und ggf. Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben. Als Spezialist für Beamtenrecht prüfe ich Ihre Erfolgsaussichten.

Welche Unterschiede gelten zwischen Bundes- und Landesbeamten?

Die Grundsätze sind ähnlich, aber es gibt abweichende Altersgrenzen und Verfahrensvorschriften je nach Bundesland.

Wie wirkt sich der Ruhestand auf meine Versorgung aus?

Die Höhe Ihrer Pension richtet sich nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und der Besoldung. Bei vorzeitigem Ruhestand kann es zu Kürzungen kommen.

Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – Ihre Rechte als Beamter

Wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr dienstfähig ist, wird in den Ruhestand versetzt. Die wichtigsten Punkte:

• Feststellung durch Amtsarzt

• Anhörungsverfahren vor der Entscheidung

• Recht auf Akteneinsicht und Gegengutachten

• Klage gegen fehlerhafte Feststellungen möglich

Wichtig : Dienstunfähigkeit bedeutet nicht automatisch Erwerbsunfähigkeit. Gerade hier lohnt sich juristischer Beistand.

Versorgung im Ruhestand – Was bekomme ich als Pension?

Die Versorgung im Ruhestand hängt ab von:

• Ihrer ruhegehaltsfähigen Dienstzeit

• Ihrer letzten Besoldung

• Möglichen Versorgungsabschlägen bei vorzeitigem Ruhestand

Beispielhafte Berechnung:

40 Dienstjahre × 1,79375 % = 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge

Tipp vom Anwalt: Lassen Sie Ihre Versorgungsansprüche vor Antragstellung berechnen und rechtlich prüfen.

Ruhestand bei Schwerbehinderung

Beamte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können auf Antrag ab dem 60. Lebensjahr (teils früher) in den Ruhestand versetzt werden. Vorteile:

• Frühzeitiger Ruhestand möglich

• Milderung der Versorgungsabschläge

• Sonderregelungen bei bestimmten Laufbahnen

Nach der Versetzung in den Ruhestand– Was ist noch zu beachten?

Beamte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können auf Antrag ab dem 60. Lebensjahr (teils früher) in den Ruhestand versetzt werden. Vorteile:

• Nebentätigkeiten im Ruhestand sind zulässig, müssen aber angezeigt werden.

• Beihilfeansprüche bleiben erhalten.

• Widerruf der Ruhestandsversetzung bei Wiederherstellung der Dienstfähigkeit möglich (in Ausnahmefällen)

So unterstütze ich Sie als Spezialist für Beamtenrecht

Ich berate und vertrete Beamte bei allen Fragen rund um die Versetzung in den Ruhestand:

• Prüfung der Voraussetzungen

• Unterstützung bei Antragstellung

• Widerspruch und Klage gegen Ruhestandsverfügungen

• Beratung zur Versorgung und Nebentätigkeit

Sie möchten wissen, ob und wann eine Versetzung in den Ruhestand für Sie infrage kommt? Ich helfe Ihnen dabei, rechtssicher und mit Überblick zu handeln.