Will der/die Versicherungsnehmer*in Leistungen von seinem Berufsunfähigkeitsversicherer erhalten, weil er/sie seinen/ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, so hat er/sie zunächst sehr viel vorzutragen und im Streitfall auch zu beweisen.
Ein wesentlicher Teil des erforderlichen Vortrags betrifft den zuletzt ausgeübten konkreten Beruf. Sowohl die Versicherer in ihren Vordrucken für die Leistungsanträge als auch - im Streitfall - die Gerichte verlangen dazu regelmäßig, dass der/die Versicherungsnehmer*in vorträgt, wie sein/ihr konkretes Arbeitsfeld und die Anforderungen beschaffen waren. Hier nun kommt regelmäßig der Stundenplan ins Spiel.