Sofortkontakt zur Kanzlei
0441/921730 ✆ Klicken Sie hier
anwalt@rbo-rechtsanwaelte.de Bitte Anhänge als PDF
notar@rbo-rechtsanwaelte.de Bitte Anhänge als PDF
Rechtsanwälte in DIRO Kooperaton
 

BAG zur Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 3. April 2025, Aktenzeichen 2 AZR 156/24, klargestellt, dass ein positiver Schwangerschaftstest durch die Arbeitnehmerin für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage nicht ausreicht. Entscheidend ist vielmehr eine gynäkologische Diagnose – ein ärztlicher Nachweis. Ein Selbsttest begründet keine rechtlich relevante Kenntnis der Schwangerschaft

Rechtliche Analyse

Klagefrist und nachträgliche Zulassung:

Normalerweise muss eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen eingereicht werden. Eine verlängerte Frist bei Schwangerschaft (§ 9 Mutterschutzgesetz) setzt jedoch voraus, dass die Schwanger­schaft und deren Kenntnis rechtlich relevant sind.

Rechtlich relevante Kenntnis:

Das BAG betont, dass nur eine ärztlich bestätigte Schwangerschaft als solche gilt. Ein Selbsttest eröffnet keine rechtlich geschützte Situation.

Damit wird verhindert, dass Kündigungsschutzfristen willkürlich oder nicht nachvollziehbar in Anspruch genommen werden. Der ärztliche Nachweis sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit.

Praktische Auswirkungen:

Für Arbeitnehmer:innen:

Frühzeitiger Gang zum Arzt: Um Mutterschutzrechte geltend zu machen, muss eine ärztliche Bescheinigung vorliegen—ein Selbsttest genügt nicht.

Bei verspäteter Klage: Die Fristverlängerung greift nur, wenn zur Kenntnis der Schwangerschaft eine medizinische Diagnose vorliegt.

Für Arbeitgeber:innen:

Dokumentationspflichten: Arbeitgeber sollten herausstellen, wann und wie Kenntnis über eine Schwangerschaft erlangt wurde, insbesondere bei Kündigungen.

Kündigungsschutzklagen im Zusammenhang mit Schwangerschaft müssen sorgfältig geprüft werden – insbesondere die zeitliche Reihenfolge.

Beitrag veröffentlicht am
26. August 2025

Diesen Beitrag teilen

Weitere aktuelle Beiträge

Arzthaftungsrecht, Medizinrecht
15.05.2025

Beweislast bei Arzthaftung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 5. Dezember 2023 (VI ZR 108/21) wichtige Klarstellungen zur Beweislastverteilung bei Arzthaftungsprozessen getroffen. Im Mittelpunkt stand die Frage, welche Beweiskraft medizinischen Dokumentationen zukommt und inwieweit sich Ärzte und Krankenhäuser darauf berufen können.

Beitrag lesen
Cyberversicherung
Versicherungsrecht
15.03.2025

Arglistanfechtung bei Cyberversicherung

Das OLG Schleswig hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss (Az.: 16 U 63/24) entschieden, dass Versicherer eine Cyberversicherung wegen arglistiger Täuschung anfechten können, wenn falsche Angaben zur IT-Sicherheit gemacht wurden. Dieses Urteil betont die Wichtigkeit wahrheitsgemäßer Angaben und könnte weitreichende Folgen für Unternehmen haben.

Beitrag lesen
Nie0brauchsvermächtnis
Erbrecht
15.03.2025

Nießbrauchsvermächtnis

Ein Testament sollte klar formuliert sein, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Das OLG Karlsruhe entschied, dass unklare Regelungen zugunsten eines Nießbrauchsvermächtnisses und nicht einer Vor- und Nacherbschaft ausgelegt werden. Erfahren Sie, welche Konsequenzen dies für Erblasser und Erben hat und wie Sie rechtliche Unsicherheiten vermeiden können.

Beitrag lesen