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Sie können Ihren Beruf nicht mehr ausüben? Die Versicherung bezahlt nicht?

rbo - Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine der wichtigsten Versicherungen
 

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung – oder auch Berufsunfähigkeitszusatzversicherung – dient der Existenzabsicherung für den Fall, dass die/der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage ist, eigenes Einkommen durch Einsatz der eigenen Arbeitskraft im zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf zu erwirtschaften. Sie ist streng zu trennen von und nicht zu verwechseln mit der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, bei dem der Versicherer sich dazu verpflichtet, der/dem Versicherungsnehmer*In eine Berufsunfähigkeitsrente für einen begrenzten Zeitraum zu zahlen, wenn der Versicherungsfall, der im Vertrag - also den Bedingungen - genau beschrieben ist, eingetreten ist. Bis zum Eintritt dieses Versicherungsfalls ist die/der Versicherungsnehmer*In zur Zahlung der vereinbarten Versicherungsprämie verpflichtet.

Der Versicherungsfall

Sie sind krank? Sie haben eine Körperverletzung erlitten? Sie stellen bei sich einen Kräfteverfall fest, der Sie im Vergleich zu Ihren Altersgenossen deutlich stärker in Ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt? Sie sind pflegebedürftig?

Sie können als Folge dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf bereits seit sechs Monaten oder aber voraussichtlich künftig sechs Monate ununterbrochen nicht mehr nachgehen?

Die vorstehenden Umstände können Sie ärztlich nachweisen?

In diesem Fall könnte der Leistungsfall im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung eingetreten sein.

Wie sehen die nächsten Schritte aus?

Der Leistungsantrag

Sie wenden sich - schriftlich oder telefonisch - an Ihre*n Ansprechpartner*In für Ihre BU-Versicherung . Dies kann der Versicherungsvertreter oder die Versicherungsmaklerin sein, bei der/dem Sie Ihren Antrag auf Abschluss des Vertrags gestellt haben. Sie können sich aber auch an die Adresse / Email-Adresse / Telefonnummer wenden, die Sie auf der Versicherungspolice oder Ihrer letzten Dynamisierungsmitteilung finden. Hier teilen Sie mit, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Aus Gründen der besseren Nachweisbarkeit raten wir zur Anmeldung des Versicherungsfalls per Brief oder per Mail.

Diese Mitteilung sollten Sie nicht auf die lange Bank schieben, denn die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge sehen vor, dass dann, wenn der Leistungsantrag erst sehr viel später nach Beginn des Leistungsfalls gestellt wird, auch die Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung der zugesagten Berufsunfähigkeitsrente erst später und nicht mit Beginn des Leistungsfalls einsetzt. Die Einzelheiten dazu sind in den individuellen Verträgen geregelt und den jeweiligen Bedingungen Ihres Vertrags zu entnehmen.

Ihr Versicherer wird Ihnen dann umgehend einen ausführlichen Fragebogen bzw. ein Formular - den Leistungsantrag - übersenden.

Hier nun müssen Sie umfängliche Angaben machen und dem Versicherer unter Umständen Belege zur Verfügung stellen, die er benötigt, um beurteilen zu können, ob der Versicherungsfall eingetreten ist und er zahlen muss oder nicht.

Verletzung einer Obliegenheit

  • Ihnen wird eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zum Vorwurf gemacht. Sie sollen Fragen der Versicherung im Rahmen des Vertragsschlusses falsch beantwortet haben. Sie sollen sogar vorsätzlich und gar arglistig gehandelt haben. Die Versicherung verweigert Ihnen nicht nur die Leistung - nein, sie erklärt sogar die Anfechtung des Vertrags mit der Folge, dass Sie für künftige Fälle ohne Versicherungsschutz dastehen.
  • Sie haben versehentlich doch mal eine Prämie nicht bezahlt.
  • Ihnen wird die Verletzung einer Obliegenheit zum Vorwurf gemacht.
  • Ihnen wird die Verletzung einer Obliegenheit zum Vorwurf gemacht.

Die Leistungsprüfung

Auch wenn Sie in Ihrer persönlichen Situation auf schnelle Leistungen angewiesen sein mögen - der Versicherer hat das Recht aber auch die Verpflichtung, sorgfältig zu prüfen, ob er zahlen muss oder nicht. Denn unter Umständen muss er beträchtliche Zahlungen über lange Zeitspannen erbringen. Deshalb stellt es auch keine Vertragsverletzung durch den Versicherer dar, wenn er seine Leistungsverpflichtung sorgfältig prüft.

Deshalb ist die Leistungsprüfung häufig dadurch gekennzeichnet, dass der Versicherer Nachfragen hat, ärztliche Dokumente anfordert, behandelnde Ärzte direkt befragen möchte und dazu Ihre Einwilligung benötigt, Sie unter Umständen durch einen Sachverständigen begutachten lassen möchte - aber auch Fragen zu Ihrem Einkommen, Ihrem konkreten Beruf, Möglichkeiten der Umorganisation etc. stellt.

Diese Leistungsprüfung kann sich übrigens auch auf Umstände erstrecken, die mit dem aktuellen Versicherungsfall scheinbar überhaupt nichts zu tun haben:

Insbesondere dann, wenn seit dem Abschluss des Versicherungsvertrags noch keine fünf Jahre vergangen sind, müssen Sie sich darauf einstellen, dass der Versicherer auch Umstände bei Vertragsschluss prüft, bei deren Vorliegen er gemäß § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sein könnte („vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“).

Aber auch darüber hinaus ist es immer wieder festzustellen, dass gerade in Fällen einer sehr wahrscheinlichen Leistungsverpflichtung Versicherer den Versuch unternehmen, wegen Unstimmigkeiten bei der Beantragung des Versicherungsvertrags diesen wegen angeblicher arglistiger Täuschung der/des Versicherungsnehmers*In anzufechten.

Die Entscheidung des Versicherers

Die Möglichkeiten, wie die Entscheidung des Versicherers ausfallen kann, sind mannigfaltig:

• Er kann seine Leistungsverpflichtung vorbehaltlos anerkennen. In diesem Falle zahlt er Ihnen Berufsunfähigkeitsrente in vertraglich zugesagter Höhe und befreit Sie ab Beginn der Leistungsverpflichtung von Ihrer Prämienzahlungspflicht.

• Er kann seine Leistungsverpflichtung anerkennen - dies aber auf einen befristeten Zeitraum beschränken.

• Er kann seine Leistungsverpflichtung ablehnen - den Vertrag mit Ihnen als solches jedoch nicht in Frage stellen.

• Schließlich kann er neben der Leistungsablehnung auch den Vertrag als solches zu beenden (Rücktritt) oder gar vollständig zu beseitigen versuchen (Anfechtung).

Unser Vorgehen

Unser Vorgehen beginnt stets mit einer umfassenden Überprüfung der Sach- und Rechtslage auf der Basis der vollständigen Vertragsunterlagen und der bislang ergangenen Korrespondenz. Wir beraten Sie und stimmen das weitere Vorgehen eng mit Ihnen ab.

Welche Maßnahme wir für Sie ergreifen, hängt im wesentlichen davon ab, in welcher Phase eines möglichen Leistungsfalls Sie sich befinden:

• Haben Sie überhaupt schon einen Leistungsantrag gestellt? - Dann können wir Sie beraten und auf der Basis des Versicherungsvertrags und vorliegender ärztlicher Bescheinigungen mitteilen, ob ein Leistungsantrag eventuell Aussicht auf Erfolg haben könnte.

• Haben Sie einen Leistungsantrag gestellt, alle Nachfragen des Versicherers beantwortet, ihm alle angeforderten Unterlagen zur Verfügung gestellt, sich auf Anforderung vom Versicherungsgutachter untersuchen lassen usw.? Warten Sie vergeblich auf die Leistungsentscheidung? - Dann können wir Ihren Anspruch auf Mitteilung der Leistungsentscheidung verfolgen, zunächst außergerichtlich - nötigenfalls aber auch gerichtlich.

• Haben Sie einen Leistungsantrag gestellt, warten auf die Entscheidung des Versicherers und haben mangels vorhandenen Einkommens Probleme, die geschuldeten Versicherungsprämien an den Versicherer zu zahlen? - In diesem Fall ist stets daran zu denken, beim Versicherer die Stundung der Prämien bis zur endgültigen Klärung der Leistungspflicht zu beantragen.

• Hat der Versicherer die Leistungsverpflichtung anerkannt aber zeitlich beschränkt? - Dann könne wir überprüfen, ob die zeitliche Befristung berechtigt erfolgte oder ob trotz der nominal zeitlich befristeten Anerkenntniserklärung ein zeitlich unbefristeter Leistungsanspruch besteht.

• Hat der Versicherer die Leistungen abgelehnt?

• Hat der Versicherer den Vertrag angefochten oder hat der den Rücktritt erklärt?

In den zuletzt genannte Konstellationen prüfen wir, ob das Vorgehen des Versicherers rechtlich begründet ist oder Ihnen die geltend gemachten Ansprüche doch zustehen. Sollte Letzteres der Fall sein, machen wir Ihre Ansprüche außergerichtlich und nötigenfalls gerichtlich geltend.

In jedem Falle ist es angesichts der in diesen Angelegenheiten häufig großen Streitwerte und der damit einhergehenden vergleichsweise hohen Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und ggfs. auch hohen Sachverständigenkosten während einer gerichtlichen Auseinandersetzung dringend zu raten, spätestens beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.