Transparenz in der Berufsunfähigkeitsversicherung gestärkt Überschussbeteiligung in der BUZ
BGH-Urteil 2024: Transparenz in der Berufsunfähigkeitsversicherung gestärkt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Juni 2024 (Az. IV ZR 437/22) entschieden, dass bestimmte Klauseln zur Überschussbeteiligung in der Berufsunfähigkeitsversicherung unwirksam sind. Dies betrifft Regelungen, die Versicherte benachteiligen, indem sie gesundheitsbewusstes Verhalten als Voraussetzung für höhere Überschussbeteiligungen fordern, aber unzureichend über die Folgen fehlender Mitteilungen informieren.
Hintergrund des Urteils
Ein Versicherer hatte ein sogenanntes "Vitality-Programm" in seine Berufsunfähigkeitsversicherung integriert. Versicherte konnten durch gesundheitsbewusstes Verhalten, wie regelmäßige Arztbesuche oder sportliche Aktivitäten, eine höhere Überschussbeteiligung erhalten. Falls jedoch keine Informationen über das Verhalten übermittelt wurden, galt dies als inaktives Verhalten, was zu einer Reduzierung der Überschussbeteiligung führte.
Entscheidung des Gerichts
Der BGH erklärte diese Klauseln für unwirksam. Das Gericht stellte fest, dass:
• Die Klauseln für den Versicherungsnehmer nicht ausreichend verständlich formuliert sind.
• Die automatische Benachteiligung bei fehlender Mitteilung unfair ist.
• Versicherte klar und eindeutig über die Folgen ihrer Mitwirkungspflichten informiert werden müssen.
Fazit
Mit diesem Urteil setzt der BGH ein wichtiges Zeichen für die Rechte von Versicherten. Unklare und benachteiligende Klauseln in Versicherungsverträgen dürfen nicht zu Lasten der Verbraucher gehen. Versicherte sollten jetzt aktiv werden und ihre Policen überprüfen.
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