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Rechtsanwälte in DIRO Kooperaton
 

Ingrid Nuxoll Rechtsanwältin

„Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstütze ich mit Besonnenheit und Konsequenz. Im Bau-, Wohn- und Mietrecht bin ich Ihnen Lotse und Beraterin.“

Karriere

1984-1988
Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt

1988-1990
Referendariat am OLG Oldenburg

1990
Zulassung als Rechtsanwältin

Verleihung des Titels Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Fachanwaltschaften

  • Bau- und Architektenrecht

Ingrid Nuxoll im RBO Beurkundungszimmer 

Ingrid Nuxoll
Rechtsanwältin

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Expertise
Baurecht, Architektenrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, AGB, Ingenieursrecht, Allgemeines Zivilrecht, Allgemeines Vertragsrecht, Bau- und Architektenrecht, Bau- und Immobilienrecht, Baurecht (privates), Bauträgerrecht, Bauvertrags- und Prozessrecht, Bauprojekte und Immobilien, Bauvertragsrecht, Mietrecht (gewerblich), Mieteigentumsrecht, Privatrecht, Stockwerkeigentum / Miete

Sprachen
Deutsch

+49 441 921730
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Nachträge richtig abrechnen

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01.03.2025

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. VII ZR 68/22) die Rechte von Bauherren gestärkt. Demnach kann trotz einer Vergütungsminderung weiterhin ein Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung gefordert werden. Diese Entscheidung schafft mehr Flexibilität und Rechtssicherheit bei Baumängeln. Erfahren Sie, was das Urteil für Bauherren bedeutet.

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Der BGH hat am 19.09.24 zum Az. VII ZR 10/24 klargestellt: Die Übermittlung eines geänderten Bauzeitenplans stellt keine Anordnung nach VOB/B dar – und damit besteht kein automatischer Anspruch auf Mehrvergütung. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Bauunternehmen und Auftraggeber. Erfahren Sie, worauf jetzt zu achten ist und wie Sie Ihre Rechte sichern können.

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