Sofortkontakt zur Kanzlei
 

Betrifft: Apotheker, Ärzte und ander Behandler Vorwurf Abrechnungsbetrug

Vorwurf Abrechnungsbetrug – Was tun? Verteidigungsstrategien und rechtliche Fallstricke

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ist für Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen eine ernsthafte Bedrohung. Strafrechtliche Ermittlungen können nicht nur zu empfindlichen Strafen führen, sondern auch existenzgefährdend sein. Doch nicht jede unrichtige Abrechnung stellt gleich einen Betrug dar. In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und mögliche Verteidigungsstrategien.

Was versteht man unter Abrechnungsbetrug?

Der Abrechnungsbetrug fällt unter § 263 StGB (Betrug) und umfasst falsche oder unrechtmäßige Abrechnungen gegenüber Krankenkassen oder anderen Kostenträgern. Häufige Vorwürfe sind:

• Abrechnung nicht erbrachter Leistungen,

• doppelte oder überhöhte Abrechnung,

• fehlerhafte Dokumentation von Leistungen,

• Abrechnung durch nicht zugelassene Leistungserbringer.

Obwohl die Fallzahlen von Ermittlungsverfahren im Bereich Abrechnungsbetrug vergleichsweise niedrig sind, werden in der Praxis hohe Schadenssummen und erhebliche Strafen diskutiert.

Objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale

Viele Ermittlungsverfahren konzentrieren sich darauf, ob objektiv eine unrechtmäßige Abrechnung vorliegt. Doch ein entscheidendes Verteidigungsmerkmal ist das subjektive Element: War sich der Leistungserbringer bewusst, dass er unrechtmäßig handelte?

Hierbei gilt: Ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Abrechnung kann einen Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB) darstellen, was eine Strafbarkeit ausschließen kann.

Verteidigungsstrategien

Eine erfolgreiche Verteidigung kann auf mehreren Ebenen ansetzen:

a) Nachweis fehlenden Vorsatzes

• War sich der Betroffene sicher, dass er eine rechtmäßige Abrechnung vorgelegt hat?

• Hat er sich an bestehende Praxisempfehlungen oder Branchenstandards gehalten?

• Gibt es Gutachten oder frühere Urteile, die eine vergleichbare Abrechnungspraxis als zulässig erachtet haben?

b) Einordnung als bloßer Abrechnungsfehler statt Betrug

Nicht jeder Fehler in der Abrechnung ist gleich ein vorsätzlicher Betrug. Es muss nachgewiesen werden, dass bewusst getäuscht wurde. Handelte es sich um ein Versehen oder um eine fehlerhafte, aber gutgläubige Praxis?

c) Widerspruch gegen den formalen Schadensbegriff

Nach ständiger Rechtsprechung wird ein Schaden bereits dann angenommen, wenn eine Abrechnung nicht den formalen Vorgaben entspricht. Dies ist aber rechtlich umstritten. Es gibt Tendenzen, diesen engen Formalismus aufzuweichen und abzuwägen, ob tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

d) Parallelwertung in der Laiensphäre

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Täter sich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung bewusst sein muss. Ist dies nicht der Fall, liegt möglicherweise kein Vorsatz vor. Gerade in komplexen medizinischen Abrechnungssystemen können Fehler geschehen, ohne dass ein bewusstes Fehlverhalten vorliegt.

Fazit

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ist ernst zu nehmen, aber nicht jeder Vorwurf führt zu einer Verurteilung. Eine durchdachte Verteidigungsstrategie setzt an der subjektiven Tatseite an und kann entscheidend sein. Ärzte und andere Leistungserbringer sollten daher bei Vorwürfen frühzeitig eine spezialisierte anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Haben Sie Fragen zum Thema Abrechnungsbetrug oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie mich gerne für eine Erstberatung.

Beitrag veröffentlicht am
8. März 2025

Diesen Beitrag teilen

Weitere aktuelle Beiträge