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Rechtsanwälte in DIRO Kooperaton
 

Hajo Brumund Rechtsanwalt

„Man muss nicht immer mit harten Bandagen kämpfen, um sich durchzusetzen. Man muss einfach nur zeigen, dass man dazu bereit ist.“

Karriere

1990-1996
Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück

1996-1998
Referendariat am OLG Oldenburg

1998
Zulassung als Rechtsanwalt

2008
Verleihung des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht

2014
Verleihung des Titels Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwaltschaften

  • Verkehrsrecht
  • Arbeitsrecht

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein)
    Mitglied
  • Stiftungshaus Oldenburg e.V.
    Schatzmeister

Hajo Brumund , Anwalt für Arbeitsrecht bei rbo in Oldenburg 

Hajo Brumund
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Expertise
Arbeitsrecht, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Arbeitnehmerüberlassungsrecht, Beamtenrecht, Bußgeldrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht

Sprachen
Deutsch, Englisch

+49 441 921730
hb@rbo-rechtsanwaelte.de
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Aktuelle Beiträge von Hajo Brumund

Beamtenrecht
26.11.2025

Disziplinarverfahren wegen rassistischer WhatsApp-Nachrichten

Rassistische und menschenverachtende Inhalte in privaten Chats können disziplinarrechtliche Konsequenzen für Beamte haben – auch ohne dienstliche Relevanz. In einem aktuellen Urteil vom 24. April 2025 (Az. 3 LD 14/23) entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht über die Zurückstufung eines Kriminalhauptkommissars, der mehrfach gegen seine Verfassungstreuepflicht gemäß § 33 Abs. 1 BeamtStG verstoßen hatte. Das Urteil setzt neue Maßstäbe im Disziplinarrecht für außerdienstliches Verhalten von Beamten, insbesondere im Hinblick auf digitale Kommunikation und soziale Medien.

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Arbeitsrecht
26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

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Arbeitsrecht
08.03.2025

Stillbeschäftigungsverbot

Ein aktuelles Urteil des SG Nürnberg stärkt die Rechte stillender Mütter: Der Mutterschutzlohn kann auch nach dem ersten Lebensjahr des Kindes gezahlt werden, wenn ein Beschäftigungsverbot besteht. Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen prüfen, bevor sie eine Freistellung aussprechen. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Arbeitnehmerinnen und Unternehmen.

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