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Betriebsunterbrechung wegen Corona Versicherung bei Betriebsunterbrechung

Betriebsunterbrechung wegen Corona

Die Corona-Pandemie beschäftigt uns alle spätestens seit März 2020. Nun gibt es erste Entscheidungen der Gerichte, die sich mit Betriebsunterbrechungsversicherungen bei Betriebsschließungen als Folge dieser Corona-Pandemie befassen. So beispielsweise das LG München I in seinem Endurteil v. 01.10.2020 – 12 O 5895/20 :

Gastwirt klagt gegen Versicherung

Ein Gastwirt hatte erst Anfang 2020 eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. Am 20.03.2020 wurden durch Allgemeinverfügung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege Gastronomiebetriebe jeder Art untersagt. Ausgenommen war die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen. Als Folge dessen musste der Gastwirt seinen Gaststätte schließen und machte die im Versicherungsvertrag zugesagten Leistungen geltend – insgesamt mehr als 1 Million Euro. Die Betriebsunterbrechungsversicherung bot ihm vorgerichtlich die Zahlung von 15 % der begehrten Leistungen an – verlangte jedoch, dass er auf darüber hinaus gehende Ansprüche verzichtete. Der Betreiber der Gaststätte ging darauf nicht ein, so dass es zum gerichtlichen Verfahren kam.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung muss zahlen

Hier hatte der Betreiber der Gaststätte durchschlagenden Erfolg: Das Landgericht gab ihm in erster Instanz nahezu in vollem Umfang Recht und sprach ihm die volle Leistung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung für die durch coronabedingte Schließung der Gaststätte zu.

Ob die Entscheidung Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Denn beim Oberlandesgericht (OLG München - 25 U 6306/20) ist das Berufungsverfahren anhängig und zu beobachten. In jedem Falle bleibt jedoch festzuhalten, dass es durchaus berechtigte Hoffnung für Versicherungsnehmer gibt, im Falle von Schließungen der Gaststätte aufgrund behördlicher Anordnungen im Zuge der Corona-Pandemie Leistungen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung zu erhalten. Es ist deshalb dringend dazu zu raten, eine abschlägige Entscheidung Ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung anwaltlich und gegebenenfalls gerichtlich überprüfen zu lassen, um Ihnen im Falle eines Falles zustehende Ansprüche durchzusetzen.

Beitrag veröffentlicht am
1. Oktober 2021

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