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Flexibilität durch Altersteilzeit Grundzüge der Altersteilzeit

Ziele der Altersteilzeit

Viele Arbeitgeber drängen ältere Arbeitnehmer über die Altersteilzeit in den vorzeitigen Ruhestand. Sie bietet Arbeitnehmern jedoch auch die Möglichkeit, mit möglichst geringen Abschlägen in Rente zu gehen. Die Möglichkeit der Altersteilzeit wurde durch das Altersteilzeitgesetz im Jahre 1996 eingeführt. Ziel dieses Gesetzes war die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Einerseits sollten Ältere Arbeitnehmer ohne größere finanzielle Einbußen früher in den Ruhestand gehen können. Andererseits sollten Arbeitgeber einfacher neue Arbeitsplätze schaffen können. Wir erläutern Ihnen hier die Grundzüge:

Voraussetzungen auf Seiten des Arbeitnehmers

Im Rahmen der Altersteilzeit wird Ihre Arbeitszeit bis zum Renteneintritt halbiert. Im Gegenzug hat der Arbeitgeber die Flexibilität Ihr Gehalt aufzustocken. Er zahlt höhere Beiträge (bis zu 80 %) zur Rentenversicherung. Sie als Arbeitnehmer erhalten während der Altersteilzeit 50 % Ihres ursprüngliche Gehaltes. Darüber hinaus eine mindestens 20-prozentigen Aufstockung Ihres Gehaltes. Um in den Genuss der Altersteilzeit zu kommen, müssen Sie älter als 55 sein. Außerdem dürfen Sie nicht weniger als drei Jahren bis zur Rente vor sich haben. Haben Sie den Wunsch vorzeitig in den Ruhestand zu gehen? Sprechen Sie Ihren Arbeitgebern auf die Möglichkeit eine Altersteilzeitregelung an.

Mißbrauchsmöglichkeiten

Leider wird das Instrument der Altersteilzeit oft missbraucht. Zum Beispiel bei Restrukturierungen, Fusion und Betriebsübergängen. Unter anderem wird sie genutzt, um ältere Mitarbeiter aus dem Unternehmen zu drängen. Anfangs werden sie von Personalsachbearbeiter immer wieder darauf angesprochen, dass es für sie besser wäre einen Altersteilzeitvertrag abzuschließen. Ansonsten würde die Kündigung drohen. Führt dies jedoch nicht zum Ziel, wird der Druck nach und nach erhöht. Dies führt in vielen Fällen zum Abschluss eines womöglich ungünstigen vertragen. Lassen sich also nicht unter Druck setzen!

Prüfung der finanziellen Auswirkungen

Unterschreiben Sie niemals einen solchen Vertrag, ohne vorher mit der Deutschen Rentenversicherung gesprochen zu haben. Sie müssen unbedingt prüfen lassen, wie sich die Altersteilzeit auf die Rente auswirkt. Lassen Sie sich auch von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, bevor sie einen Altersteilzeitvertrag abschließen. Ihr Anwalt hilft die Konsequenzen zu prüfen und einen für sie vernünftige Entscheidung zu treffen.

Beitrag veröffentlicht am
23. Mai 2018

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